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1.
Vertragsgegenstand/Geltungsbereich
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1.1. Gegenstand Unsere
nachstehenden Geschäfts- und Vertragsbestimmungen, im weiteren
kurz AGB genannt, gelten für den Kauf und Verkauf der
Handelswaren von André Brüggemann, IT-Service, Support,
Consulting (nachfolgend ITSSC genannt), insbesondere von
EDV-Anlagen, EDV-Geräten und EDV-Zubehör (alles zusammen im
weiteren als Hardware bezeichnet), Telekommunikationsgeräten und
–zubehör sowie Hardware und Software im allgemeinen, für die
Wartung während der Gewährleistungs- und Garantiefristen, für
die von uns erbrachten Serviceleistungen sowie alle anderen von
uns angebotenen Waren und Leistungen.
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1.2. Geltungsbereich Diese,
unsere, AGB gelten ausschließlich und sind alleiniger
Vertragsbestandteil und alleinige Vertragsgrundlage. Dem
entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln
unserer Kunden oder Lieferanten werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, wir erkennen dies ausdrücklich
schriftlich an und stimmen ihrer Verwendung als
Vertragsbestandteil zu. Der einfache Hinweis auf
entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln
unserer Kunden/Lieferanten genügt nicht. Die Zustimmung des
Kunden/Lieferanten zur Verwendung unserer AGB erfolgt mit
Annahme des abgegebenen Angebots spätestens jedoch durch, auch
teilweise, Zahlung der Entgeltleistung für die von uns
bestellte, gelieferte, bezogene oder erfolgte Leistung.
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2. Vertragsschluss,
Angebote
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Angebote, insbesondere aus
unserer Werbung, sind freibleibend. Angebote gelten ausdrücklich
erst ab dem von uns nach dem Kalender bestimmten Tag. Ansonsten
gelten Angebote bis auf Widerruf, jedoch längstens 4 Wochen. Das
Gleiche gilt für die von uns bekannt gegebenen Preise. Bei allen
Angeboten und Preisofferten behalten wir uns Irrtümer und
Druckfehler ausdrücklich vor.
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3. Software von ITSSC
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3.1. ITSSC gewährt dem Kunden
eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur
Nutzung des gekauften und mit einem Lizenzkey versehenen
Computerprogramms (Produkt).
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3.2. Die Lizenz berechtigt
den Kunden, das Produkt in maschinenlesbarer Form auf einem PC
und die zum Gebrauch erforderlichen Unterlagen zu nutzen.
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3.3. Der Kunde ist zur
Erstellung einer Sicherheitskopie berechtigt, die Weitergabe der
Sicherungskopie an Dritte oder die gleichzeitige Nutzung des
Originals sowie der Sicherungskopie sind unzulässig. Handlungen
im Sinne des 69 UrhG bedürfen ausnahmslos der Zustimmung von
ITSSC.
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3.4. Alle Techniken,
Algorithmen und Verfahren, die im Produkt enthalten sind, sowie
alle Unterlagen, die der Kunde von ITSSC erhält, sind
Geschäftsgeheimnis von ITSSC und dürfen Dritten nur insoweit
zugänglich gemacht werden, als dies zur Nutzung des Produktes
erforderlich ist.
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3.5. Der Kunde darf keine
Urheberrechtsvermerke oder sonstige Hinweise auf die Rechte von
ITSSC, die auf dem Produkt angebracht sind, entfernen. |
3.6. Der Kaufpreis enthält
zugleich die Lizenzgebühr für die Nutzung des Produktes auf
einem PC. |
3.7. ITSSC übernimmt die
Gewährleistung für die Lauffähigkeit des Programms in der
korrekten Systemumgebung und bei korrekter Handhabung für einen
Zeitraum von 6 Monaten nach dem Erwerb des Produktes.
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3.8. Über die Angaben in der
zum Programm gehörenden Dokumentation hinaus werden keine
Zusicherungen für technische Einzelheiten oder eine Eignung des
Programms für bestimmte Zwecke abgegeben.
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3.9. Die Verpflichtung von
ITSSC im Rahmen des vereinbarten Gewährleistungszeitraumes
beschränkt sich darauf, ein etwa fehlerhaftes Programm durch
eine Ersatzlieferung auszutauschen oder nach Wahl von ITSSC eine
Nachbesserung zu versuchen. ITSSC wird dem Kunden unverzüglich
nach einer Fehlermeldung Korrekturen zur Verfügung stellen. Die
Kosten einer Nachbesserung trägt ITSSC. Solange ITSSC Mängel
durch Nachbesserung oder Austausch beseitigt, kann der Kunde
weder eine Herabsetzung des Kaufpreises noch die Rücknahme des
Produktes verlangen, es sei denn, es liegt ein endgültiges
Fehlschlagen der Nachbesserung vor.
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3.10. Die Gewährleistung ist
ausgeschlossen für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass
der Kunde das Produkt entgegen den Bestimmungen des Vertrages
verändert.
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3.11. Verstößt der Kunde
gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages, insbesondere
durch Fertigung von Raubkopien, so kann ITSSC diesen Vertrag
nach Kenntniserlangung fristlos kündigen. Die mit diesem Vertrag
eingeräumten Rechte entfallen mit der Kündigung. Der Kunde ist
dann zur Nutzung des Produktes nicht mehr berechtigt. Für diesen
Fall droht ITSSC mit einer Klage auf Schadenersatz an.
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3.12. ITSSC haftet auf
Schadenersatz bei grobem Verschulden und Vorsatz, beim Fehlen
zugesicherter Eigenschaften und bei grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Hauptpflichten. Dies gilt
auch für seine Erfüllungsgehilfen. Auch in diesen Fällen haftet
ITSSC nicht für bei normalem oder nach dem Vertrag vorgesehenen
Gebrauch nicht vorhersehbarer Folgeschäden, insbesondere bei
Datenverlust.
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3.13. ITSSC haftet dem Kunden
nicht, wenn sich ein Anspruch wegen einer Schutzrechtsverletzung
auf die Benutzung einer anderen als der neuesten Version hätte
vermeiden lassen und diese dem Kunden im Sinne des
Update-Vertrages zur Verfügung gestellt wurde. Der
Service-Vertrag sichert dem Kunden nach dem Kauf der Software
Telefonberatung und die jeweils neueste Programmversion zu und
ist separat kostenpflichtig abzuschließen.
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3.14. Software von ITSSC
nutzt u.U. Software und Dienste Dritter. Für die Bereitstellung
und Verfügbarkeit dieser Software und Dienste ist ITSSC nicht
verantwortlich. Mit Anerkennung dieses Lizenzvertrages werden
gleichzeitig die Lizenzbedingungen der Drittanbieter anerkannt.
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3.15. Für den Fall, dass
Software oder Dienste von Drittanbietern nicht mehr zur
Verfügung gestellt werden, ist ITSSC von jeglicher Haftung
ausgeschlossen.
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4. Hard- und Software
(allgemein)
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4.1. Umfang Der Kunde erhält
nach Maßgabe unserer AGB oder weitergehender Bestimmungen des
Herstellers der Software ein Nutzungsrecht an der erworbenen
Software sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und
Dokumentationen. Mit Ausnahme der Betriebssoftware handelt es
sich dabei um ein nicht ausschließliches, übertragbares
Nutzungsrecht. Zu den Rechten des Kunden an den erworbenen
Waren, die nicht Software sind, siehe unter 7. Das Recht des
Kunden, unabhängig davon die Hardware zu veräußern, bleibt davon
unberührt. |
4.2. Sonstiges Die zur
Benutzung notwendigen Unterlagen und/oder Nutzungssoftware
umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation und
Nutzungssoftware nur nach Herstellermaßgabe für das jeweilige
Produkt. Insoweit wird der Kunde auf das Nichtvorhandensein
solcher Dokumentation und Software hingewiesen.
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4.3. Einarbeitung In unseren
Verkaufspreisen ist eine für den Kunden kostenfreie Einarbeitung
und Installation in die von uns gelieferte Ware, insbesondere
Hard- und Software, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
zugesichert, nicht enthalten. Bei Bedarf sind solche Leistungen
zusätzlich in Auftrag zu geben und werden nach Aufwand und,
falls notwendig, Anfahrt, berechnet oder von einer von uns
beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Zur Haftung bei
Auftragsvergabe, siehe unter 4.4. Haftung. Eine Auswahl von
Software und eine Beratung hinsichtlich der vom Kunden
beabsichtigten Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten sowie
Einweisungen, Schulungen und/oder technische/beratende
Unterstützung des Kunden sind, soweit nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart, nicht Vertragsgegenstand oder
Nebenleistung. Somit trägt der Kunde auch das alleinige,
unabdingbare Risiko für die Auswahl der Software sowie deren
Eignung für die beabsichtigten Anwendungen und deren
Auswirkungen auf andere, nicht unserem Einfluss unterliegende
Hard- und Software.
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4.4. Leistungs- und
Funktionsumfang Der Leistungs- und Funktionsumfang der von
uns angebotenen Waren bestimmt sich allein nach dem Willen des
jeweiligen Herstellers und findet Ausdruck in den jeweiligen,
soweit vorhandenen, Produktbeschreibungen des Herstellers. Der
Leistungs- und Funktionsumfang einer Ware kann, gerade im
Zusammenwirken mit anderen Komponenten, gleichgültig ob Hard-
oder Software, eingeschränkt und/oder von der
Produktbeschreibung abweichend erscheinen. Für einen solchen
Fall sind wir über unsere Fachberatung hinaus nicht
verantwortlich, soweit nach dem uns vorliegenden Wissenstand und
den wahrheitsgemäßen und vollständigen Kundenauskünften
bezüglich dessen ein solches überhaupt absehbar war. Individuell
kundenspezifische Anpassungen der von uns angebotenen Waren und
Leistungen sind, soweit uns überhaupt rechtlich und praktisch
möglich, ausschließlich schriftlich zu vereinbaren.
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4.5. Lieferfristen und –termine
Vereinbarte Lieferfristen und/oder Liefertermine sind nur gültig
und verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlicher
Vertragsbestandteil geworden und von uns dementsprechend
bestätigt worden sind. Bei von uns nicht zu vertretendem
Lieferverzug behalten wir uns eine angemessene
Lieferfristverlängerung vor. Bei von uns zu vertretendem
Lieferverzug und dem fruchtlosen Verstreichen der vom Kunden zu
setzenden, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, ist
dieser berechtigt, nach Ablauf der Frist vom Vertrag
zurückzutreten. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug
behalten wir uns vor Ausweichtechnik bzw. Ausweichsoftware nach
unserem Ermessen bis zur Behebung der Verzögerung, spätestens
aber bis zum Verstreichen der Nachfrist kostenlos zur Verfügung
zu stellen. In diesem Falle sind Beschädigung und/oder Untergang
der Ausweichtechnik bzw. Ausweichsoftware ausschließlich vom
Kunden zu verantworten und uns oder Dritten zu ersetzen. Geraten
wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug oder aber
kann die von uns zu erbringende Leistung wegen von uns zu
vertretender Unmöglichkeit nicht erbracht werden, so ist unsere
Schadensersatzpflicht ausschließlich im Fall leichter
Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die
Ersatzpflicht auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den
Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung
voraus.
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4.6. Sonderregelung beim
Lieferverzug unter Kaufleuten Geraten wir aus Gründen, die wir
zu vertreten haben, in Lieferverzug und kann Ausweichtechnik
bzw. –software nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt
werden, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete
Woche Verzug der Lieferung bzw. Bereitstellung von
Ausweichtechnik/-software eine pauschalisierte
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % maximal aber 5 % des
Nettolieferwertes zu verlangen. Uns bleibt dabei das Recht
vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass als Folge des
Lieferverzuges gar kein Schaden oder aber ein wesentlich
geringerer als der geltend gemachte, entstanden ist. Im
Allgemeinen setzt die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Kunden voraus.
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4.7. Annahmeverzug Kommt eine
Vertragspartei in Annahmeverzug oder verletzt sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den daraus uns
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen,
ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Ware/Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem
dieser in Annahmeverzug gerät.
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4.8. Versand und
Gefahrenübergang Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an
diesen übersandt, so geht mit ihrer Auslieferung an den
Versandbeauftragten des Lieferanten, spätestens jedoch mit
Verlassen unserer Versandabteilung oder unseres Lagers die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über,
ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die
Frachtkosten trägt. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden,
respektive anderer ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde
zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. Soweit uns möglich, jedoch nur
auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden, können wir eine
entsprechende Versicherung der Ware gegen Diebstahl-, Bruch-,
Transport-, Feuer- und Wasserschäden bewirken. Angelieferte Ware
ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel, insbesondere an der
Verpackung aufweist, vom Kunden, unbeschadet seiner
Gewährleistungsrechte aus dem BGB, entgegenzunehmen,
Teillieferungen sind zulässig.
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5.
Gewährleistungsregelung, Garantie
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5.1. Gewährleistung Soweit
sich innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum ein Mangel der
Kaufsache zeigt oder dem Kaufgegenstand bei Übergabe eine
zugesicherte Eigenschaft fehlt, hat der Käufer das Recht auf
Nacherfüllung. Er kann nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels
oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die vom
Käufer gewählte Art der Nacherfüllung wird von uns verweigert,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten unsererseits
verbunden ist, insbesondere, wenn die gewählte Art der
Nacherfüllung uns mit Kosten belasten würde, die über den
momentanen Sachwert der mangelhaften Sache hinausgehen würden.
Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die darauf getätigten
Aufwendungen maximal nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
Voraussetzung für eine Nacherfüllung ist die sofortige
Bekanntgabe des Mangels bei uns, sowie die unverzügliche
Verbringung der mangelhaften Sache nach Rücksprache mit uns in
unseren Verkaufsraum. Sollte sich vorbezeichneter Mangel erst
nach 6 Monaten ab Kaufdatum zeigen oder einstellen, obliegt es
dem Käufer innerhalb von 2 Jahren, jedoch unverzüglich nach
Feststellung, nachzuweisen, dass der bezeichnete Mangel schon
bei Gefahrenübergang auf den Käufer vorhanden war. Die
Regelungen bezüglich der Kosten der Nacherfüllung gelten dann
auch hier. Jedoch muss sich der Käufer eine eventuelle Abnutzung
und/oder Wertminderung der Sache anrechnen lassen. Sollten
Hersteller von durch uns vertriebener Waren eine erweiterte
Gewährleistung in Form einer Garantie oder ähnlichem übernehmen,
welche über die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung
hinausgeht, treten wir alle unsere Ansprüche daraus gegen den
Hersteller oder Lieferanten an den Käufer ab. Dieser hat dann im
Falle des Eintritts eines Mangels oder Schadens diesen beim
Hersteller direkt anzuzeigen und sämtliche sich daraus ergebende
Ansprüche auch diesem gegenüber geltend zu machen.
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5.1.1. Unternehmerrückgriff
Im Falle des Eintritts eines Gewährleistungsfalls behalten wir
uns vor, sollte der Mangel von uns nicht beseitigt werden können
und/oder eine Sache gleicher Art und Beschaffenheit nicht
lieferbar sein, die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber
dem Käufer fristmäßig an die Erfüllung unserer Ansprüche aus
Unternehmerrückgriff gegen unseren Lieferanten zu binden. Sollte
von unserem Lieferanten uns mangelhafte Ware geliefert worden
sein, behalten wir uns, unbeschadet weiterer Ansprüche, die dem
Käufer zustehenden Rechte zur Geltendmachung vor.
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5.2. Wandelung / Minderung
Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit
oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/
Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt, Wandlung (Folge: Rückgängigmachen des Vertrages)
oder Minderung (Folge: entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises) zu verlangen. Unsere Haftung beschränkt sich bei
Geräten, die älter als 3 Monate sind, in jeden Fall auf den bei
der Wandelung gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert),
höchstens jedoch auf den Kaufpreis. In allen anderen Fällen wird
unsere Haftung auf den aus der Rechnung hervorgehenden
Verkaufspreis beschränkt.
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5.3. Garantie und
Garantiebedingungen Für von uns zusammengebaute bzw.
hergestellte Computersysteme übernehmen wir ab Herstellungsdatum
2 Jahre Garantie. Die Garantie umfasst die Mängelfreiheit der
hergestellten Sache. Nicht eingeschlossen sind externe
Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Eingabegeräte, externe
Laufwerke, sonstiges externes Zubehör sowie insbesondere die
Kompatibilität solcher Geräte zu den von uns hergestellten
Computersystemen. Bei Eintreten eines Garantiefalles ist dieser
ausschließlich bei uns geltend zu machen.
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5.3.1. Garantiebedingungen
Die Garantie gilt ausschließlich nur auf bei uns erworbene und
von uns hergestellte Computersysteme, d.h. für eine von uns
hergestellte Funktionseinheit von mindestens Mainboard, Gehäuse,
Stromversorgung, Arbeitsspeicher, Prozessor, interne
Datenträger, Grafikkarte und Wechsellaufwerk. Weiterhin gilt die
Garantie nur bei unversehrten Garantiesiegel und normaler,
üblicher Benutzung des Gerätes. Die Garantie gilt bei normaler
Nutzung nur, wenn das Gerät mindestens einmal jährlich nach Kauf
bei uns zur Wartung und Pflege vorstellig wurde. Durch diese
Wartung und Pflege entstehen zusätzliche Kosten, die auf einer
gesonderten Preisliste bekannt gegeben werden. Bei übermäßiger
Nutzung, wie z.B. Dauer- oder Serverbetrieb verringert sich der
Zeitraum von Wartung und Pflege auf mindestens einmal
halbjährlich ab Kauf.
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5.4. Haftung Für die
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt im Weiteren:
Der Anspruch ist unverzüglich unter Vorlage von
Originallieferschein und/oder Originalrechnung bei uns geltend
zu machen. Der festgestellte Mangel ist genauestens zu
beschreiben. Die Kaufsache ist uns in der Originalverpackung zur
Verfügung zu stellen. Ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden,
die durch unsachgemäße Behandlung, Wartung, unsachgemäße
Rücksendung sowie Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
entstanden sind. Beim Verkauf gebrauchter Geräte ist jede
Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung vorstehender
Verpflichtungen entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Wir
haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, weitergehende
Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht
an der Kaufsache selbst entstanden sind, insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten,
es sei denn, dass wir deren Vernichtung ohne Einverständnis des
Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der
Kunde zusätzlich sichergestellt hat, dass diese Daten aus
maschinenlesbaren Datenmaterial in vertretbarem Aufwand
rekonstruiert werden können. Unsere Gewährleistung erstreckt
sich nicht auf Verschleißteile sowie Schäden daran, wie z.B.
Druckköpfe, Tintenpatronen, Tonermaterialien. Bei Vornahme von
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist uns eine angemessene
Frist vom Käufer zu setzen. Erst bei fruchtlosem Verstreichens
dieser und erneuter Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung
stehen dem Käufer die Rechte auf Wandelung/ Minderung zu. Werden
vom Kunden oder Dritten Veränderungen an den gelieferten Anlagen
oder an der gelieferten Software vorgenommen, erlischt der
Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass
der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Für
die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen
Angaben in Herstellerprospekten, auf die nicht ausdrücklich
durch uns Bezug genommen wurde, übernehmen wir keine Haftung.
Technische Änderungen, die dem Fortschritt und der allgemeinen
Verbesserung des Produktes dienen oder den Gebrauch nicht
wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
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5.5 Haftung bei telefonischem
Support ITSSC übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die
während und/oder durch telefonischen Support entstehen. Für die
Ausführung und die Folgen der telefonisch erteilten Auskünfte
ist der Kunde selbst verantwortlich. ITSSC übernimmt keinesfalls
die Haftung für direkte, spezielle, beiläufig entstandene
Schäden oder Folgeschäden einschließlich insbesondere Kosten für
die Wiederherstellung, erneute Programmierung oder Reproduktion
jeglicher Programme oder Daten oder die Verletzung der
Vertraulichkeit von Daten.
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6. Zahlung
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6.1. Kaufpreis Der Kaufpreis
ist in jedem Fall spätestens 14 Tage nach Lieferung zu
entrichten.
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6.2. Ratenzahlung Wird mit
dem Kunden Ratenzahlung vereinbart, so ist die erste Rate,
unbeschadet des Versanddatums sofort fällig, alle weiteren Raten
werden jeweils am Ersten der Folgemonate dem Bankkonto des
Kunden belastet. Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt das
Produkt Eigentum von ITSSC. Bei Zahlungsverzug wird ein Zinssatz
von 17%/Jahr auf die Zeit des Verzuges berechnet. Besteht der
Zahlungsverzug länger als 8 Kalenderwochen, erlischt die
Ratenvereinbarung und der Restbetrag wird sofort fällig. Die
weitere Nutzung des Produktes ist dem Kunden bis zur
vollständigen Bezahlung untersagt.
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6.3. Inkasso Soweit die
Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische
Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. der
Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der
Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür
anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen
Inanspruchnahme entsprechender Höhe, sind vom Kunden zu tragen.
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7. Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum
an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde ist
berechtigt, die gelieferte Sache im gewöhnlichen Warenverkehr zu
veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend
zum Nennwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu
benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte
Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur fälligen Tilgung aller
unserer Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten
an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die
Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben, uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben
und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Überschreiten
die zu unseren Gunsten vereinbarten Sicherheiten die noch
offenen Forderungen um mehr als 20%, so geben wir nach unserer
Wahl auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.
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8. Fernabsatz, Storno
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8.1. Fernabsatz Bei
Kaufverträgen, die mit Hilfe von Kommunikationsmitteln, wie
Telefon, Fax, Post, e-mail etc. im Zuge des Fernabsatzes
zustande gekommen sind, steht dem Besteller ein zweiwöchiges
Rücktrittsrecht ab Erhalt zu. Zur Wahrung des Rücktritts genügt
die rechtzeitige schriftliche Bekanntgabe des Rücktritts uns
gegenüber bzw. die Übersendung der bestellten Ware im Rahmen der
Frist an uns. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der
Besteller bei Originalsoftware das Echtheitssiegel und/oder die
Originalverpackung beschädigt oder geöffnet hat. Der Rücktritt
ist bei anderen Waren genauso ausgeschlossen, wenn die bestellte
Ware nicht in der Originalverpackung bei uns eingeht. Eventuelle
Abnutzungs- oder Wertverfallerscheinungen werden von uns bei
Rücktritt gegengerechnet. Das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei
Ware, die in den Ladengeschäften abgeholt wurde.
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8.2. Storno Für den Fall,
dass der Kunde vor Erhalt der Ware einen Vertrag rückgängig
macht, ist ITSSC berechtigt, Stornokosten in Höhe von bis zu 60%
der Auftragssumme zu berechnen. Ein Vertrag kommt durch
Auftragsbestätigung zustande, die Rechnungsstellung gilt als
Auftragsbestätigung. |
9. Anwendbares Recht
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Es ist ausschließlich
deutsches Recht anzuwenden; die Anwendbarkeit des einheitlichen
„UN-Kaufrechts“ wird ausdrücklich ausgeschlossen. |
10. Schlussbestimmung
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Sollte eine Bestimmung dieses
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder
sollte eine auffüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages. Die etwa unwirksame Bestimmung gilt als durch
eine Bestimmung ersetzt, die dem rechtlichen und
wirtschaftlichen Gehalt der etwa unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt. Dies gilt im Falle einer Vertragslücke
entsprechend. |
11. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
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Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Leipzig.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
sowie seiner Anbahnung und Abwicklung ist ebenfalls Leipzig. |
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Leipzig, den 01.12.2004 |